(zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung · Sechster Abschnitt
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 729 - 732; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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